Heizungsberatung & Wärmepumpe

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Ich berate Sie unabhängig, welche Heiztechnik zu Ihrem Gebäude passt — ob Wärmepumpe, Hybridlösung oder eine andere zukunftssichere Alternative.

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Ihre Vorteile

  • GEG-konforme Lösung: Erfüllung der 65-%-Erneuerbare-Energien-Anforderung
  • Attraktive Förderung: BAFA-Zuschüsse für den Heizungstausch nutzen
  • Langfristig niedrigere Heizkosten durch effiziente erneuerbare Heiztechnik
  • Unabhängige Beratung ohne Bindung an Hersteller oder Installationsbetriebe
  • Wertsteigerung der Immobilie durch zukunftssichere Heizungsanlage
  • Individuelle Lösung statt Pauschallösung — abgestimmt auf Ihr Gebäude

So läuft die Beratung ab

  1. Bestandsaufnahme der Heizsituation

    Ich erfasse den Zustand Ihrer aktuellen Heizung, das Heizsystem, die Wärmeverteilung (Heizkörper oder Fußbodenheizung) und den Dämmstandard Ihres Gebäudes.

  2. Analyse der Optionen

    Auf Basis der Gebäudedaten prüfe ich, welche Heizsysteme technisch und wirtschaftlich in Frage kommen: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Erdwärmepumpe, Hybridheizung oder andere Lösungen.

  3. Wirtschaftlichkeitsberechnung

    Ich berechne Investitionskosten, laufende Betriebskosten und die verfügbare Förderung für die verschiedenen Varianten — damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

  4. Empfehlung und Umsetzungsplanung

    Sie erhalten eine klare Empfehlung mit allen relevanten Informationen sowie Unterstützung bei der Förderantragstellung und Handwerkersuche.

Häufige Fragen

Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau?

Ja, in vielen Fällen ist eine Wärmepumpe auch im Bestandsgebäude eine sinnvolle Lösung — insbesondere, wenn bereits eine Fußbodenheizung vorhanden ist oder die Heizkörper ausreichend dimensioniert sind. Bei weniger gut gedämmten Gebäuden kann eine Hybridlösung (Wärmepumpe plus Gasbrennwert) eine wirtschaftliche Alternative sein.

Was bedeutet die 65-%-Erneuerbare-Energien-Regel?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung greift schrittweise — abhängig von der Größe Ihrer Gemeinde und dem Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung. Ich informiere Sie, ab wann die Pflicht für Ihr Gebäude gilt.

Welche Förderung gibt es für den Heizungstausch?

Die BAFA fördert den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme mit Zuschüssen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderhöhe hängt von der gewählten Technik und Ihrer persönlichen Situation ab. Zusätzlich gibt es einen Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch alter Heizungen. Ich berechne für Sie die konkrete Fördersumme.

Muss ich meine funktionierende Heizung sofort austauschen?

Nein, es gibt keine sofortige Austauschpflicht für funktionierende Heizungen. Die 65-%-Regel gilt erst beim Einbau einer neuen Heizung. Allerdings gibt es Altersgrenzen: Bestimmte Öl- und Gasheizungen dürfen nach 30 Jahren Betrieb nicht mehr weiterbetrieben werden. Eine frühzeitige Planung ist sinnvoll, um im Havariefall nicht unter Zeitdruck zu geraten.

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